Das Präsidium des BVSH e.V. lädt ein zur außerordentlichen Mitgliederversammlung,
da auf der Mitgliederversammlung aus Februar 2026 die Einberufung beschlossen wurde, um den gestellten Antrag aus der Februar Einladung noch zu beschließen.
Somit folgt hier die Tagesordnung:
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Feststellung der anwesenden Stimmrechte, der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung
TOP 3: Antrag auf Satzungsänderung für § 27, Absatz 2,
hier alte Fassung:§ 27 Auflösung des Vereins und Vermögensverwendung
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den
Deutschen Bogensport-Verband 1959 e.V.,
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Neu nach Änderung:§ 27 Auflösung des Vereins und Vermögensverwendung
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an
SOS-Kinderdorf e.V., Renatastraße 77, 80639 München hier für SOS Kinderdorf Schleswig-Holstein, Eetzweg 1, 24321 Lütjenburg
der es unmittelbar und ausschließlich für die sportliche Förderung von Kindern zu verwenden hat.
Das Präsidium bittet alle Mitglieder und Einzelmitglieder um rege Beteiligung.
Für den BVSH
gez. Bernd Fink, Vizepräsident
